Ihre Dokumente, anerkannt in Liechtenstein und im Ausland

Beglaubigte Übersetzungen, Apostille, Legalisation und Dolmetschen – für Privatpersonen, Unternehmen, Treuhänder und Kanzleien in Vaduz, im ganzen Land und in der Region.

Jedes Dokument ist anders. Senden Sie uns einen Scan – Sie erhalten eine verbindliche Offerte.

APOSTILLE

(Convention de La Haye du 5 octobre 1961)

  1. 1.LandFürstentum Liechtenstein
  2. 2.Unterzeichnet vonIhrer ausstellenden Behörde
  3. 3.in der Eigenschaft alsUrkundsperson
  4. 4.versehen mit dem Siegel vonder ausstellenden Behörde

Attestée / Certified

  1. 5.inVaduz
  2. 6.am02.10.2026
  3. 7.durchdie zuständige Stelle
  4. 8.Nr.ABC-0001
9. Siegel10. Unterschrift
Muster
So sieht eine Apostille nach dem Haager Übereinkommen aus. Wir sorgen dafür, dass jedes Feld stimmt.

Leistungen

Von der einzelnen Geburtsurkunde bis zum Firmendossier für eine ausländische Behörde: Wir übernehmen den ganzen Weg.

So funktioniert es

  1. Dokument senden

    Scan oder Foto per Formular oder E-Mail an info@abc-office.ch. Teilen Sie uns das Zielland und die Behörde mit.

  2. Offerte erhalten

    Wir prüfen Sprache, Umfang und Beglaubigungsweg und senden Ihnen Preis und Liefertermin.

  3. Wir erledigen den Rest

    Übersetzung, Beglaubigung, Apostille oder Legalisation – in der Reihenfolge, die das Zielland verlangt.

  4. Lieferung

    Per Post, Kurier oder persönliche Übergabe. Auf Wunsch vorab als PDF.

Warum ABC Translation

Ein Ansprechpartner für alles

Übersetzung, Beglaubigung und Apostille aus einer Hand – Sie müssen nicht zwischen Ämtern pendeln.

Anforderungen geprüft

Wir klären vorab, was die Behörde im Zielland tatsächlich verlangt. Das spart Zeit und Nachbesserungen.

International aufgestellt

Ein Netzwerk qualifizierter Fachübersetzer und Dolmetscher für über 25 Sprachen.

Diskret

Ihre Dokumente werden vertraulich behandelt und nur für Ihren Auftrag verwendet.

Sprachen

Beglaubigte Übersetzungen aus und in diese Sprachen – weitere auf Anfrage.

Für ganz Liechtenstein und die Region

Alle elf Gemeinden sowie das St. Galler Rheintal, Graubünden und Vorarlberg. Aufträge wickeln wir auch vollständig per E-Mail und Post ab.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Beglaubigung und Apostille?

Die Beglaubigung der Übersetzung bestätigt, dass die Übersetzung mit dem Original übereinstimmt. Die Apostille bestätigt die Echtheit einer öffentlichen Urkunde – also der Unterschrift und des Siegels der Behörde – für die Verwendung im Ausland.

Warum nennen Sie keine festen Preise?

Weil der Aufwand stark variiert: Sprache, Seitenzahl, Lesbarkeit, Fachgebiet, Frist und Beglaubigungsweg spielen alle eine Rolle. Mit einem Scan Ihres Dokuments erhalten Sie eine verbindliche Offerte ohne Überraschungen.

Kann ich alles per E-Mail erledigen?

Für die Offerte und die meisten Übersetzungen ja. Wenn Originale beglaubigt oder apostilliert werden müssen, senden Sie diese per Post – Sie erhalten sie zusammen mit den fertigen Unterlagen zurück.

Arbeiten Sie auch für Unternehmen und Treuhänder?

Ja. Wir betreuen Unternehmen, Treuhänder, Banken und Kanzleien bei Gesellschaftsdokumenten, Registerauszügen, Vollmachten und Legalisationen – auch in grösseren Volumen.

Offerte anfragen

Die Preise hängen von Dokument, Sprache und Beglaubigungsweg ab. Beschreiben Sie Ihr Anliegen und hängen Sie einen Scan an – Sie erhalten eine verbindliche Offerte.